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Anschlagmittel werden in unterschiedlichsten Bereichen verwendet; z.B. als Hebezeug im Kran- & Teleskopstaplerbereich oder in der Ladungssicherung zum befestigen von Gütern oder Geräten.
Unterschiedliche Regelungen schreiben eine jährliche Überprüfung dieser Anschlagmittel vor. Hier maßgeblich: DGUV Vorschrift 52 & 54 „Krane und Winden-,Hub- und Zuggeräte“, DGUV Regel 109-005
„Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen“, DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anschlagmittel einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung wird in einem Protokoll oder Prüfbuch vermerkt und ordnungsgemäß dokumentiert.
Oft sind diese Regelungen wenig oder gar nicht bekannt. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
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