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Kraftbetriebene Kleingeräte wie Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer und Freischneider sind in vielen Bereichen unverzichtbar. Doch ein mangelhafter Zustand dieser Geräte kann erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringen.
Deshalb schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 und der DGUV Regel 100-500 eine regelmäßige UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) vor.
Eine nicht fachgerecht gewartete oder beschädigte Maschine kann schwere Unfälle verursachen. Die UVV-Prüfung stellt sicher, dass alle kraftbetriebenen Kleingeräte den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Das schützt nicht nur die Benutzer, sondern auch das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und teuren Ausfallzeiten.
Die UVV-Prüfung ist für zahlreiche kraftbetriebene Kleingeräte Pflicht, darunter:
✅ Kompressoren – Sicherheit und Funktionalität von Druckluftsystemen gewährleisten
✅ Rüttelplatten – Vermeidung von Gefährdungen durch defekte Antriebe und Vibrationselemente
✅ Motorsägen – Überprüfung der Kettenspannung, Bremssysteme und Sicherheitsvorrichtungen
✅ Presslufthammer – Kontrolle von Schläuchen, Ventilen und Schutzausrüstung
✅ Freischneider – Sicherstellung der einwandfreien Bedienbarkeit und Schutzvorrichtungen
✅ und viele andere
Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen, die über das nötige Fachwissen sowie Erfahrung im Umgang mit Arbeitsmitteln verfügt. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfung ist erforderlich, um die Einhaltung der Vorschriften nachweisen zu können. Die erfahrenen Profis von AS Safety sind Ihr Ansprechpartner für die UVV-Prüfung von Kleingeräten.
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